Die sogenannte Verhinderungspflege ist ein sehr flexibles Instrument der Pflegeversicherung, wenn die betreuende und pflegende Person einmal verhindert ist. Der Anspruch für maximal 42 Tage besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt hat.
Die Dienstleistungen von SCHUMACHER Pflegehilfe können jährlich als Verhinderungspflege bei den Pflegekassen geltend gemacht werden. Während der Verhinderungspflege von täglich mehr als acht Stunden wird bis zu sechs Wochen pro Jahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.
Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter acht Stunden pro Tag wird das volle Pflegegeld weitergezahlt. Für die Verhinderungspflege muss im Antrag keine Begründung genannt werden. Man entscheidet für sich selbst, an welchen Tagen im Monat man eine Ersatzpflege braucht.