24-Stunden-Betreuung und Pflege

Daheim ist es
am schönsten

Verhinderungspflege

Wenn die Pflegeperson im Urlaub oder krank ist

Wenn die Pflegeperson im Urlaub, krank oder aus anderen Gründen verhindert ist, kann die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Anteiliges Pflegegeld wird während einer Kurzzeitpflege nach § 42 für bis zuacht Wochen und während einer Verhinderungspflege gem. § 39 für bis zu 6 Wochen in Höhe des hälftigen Betrages fortgewährt, der VOR Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege geleistet wurde.Nach derzeitiger Praxis der Pflegekassen wird das Pflegegeld nur im Fall der stundenweisen Verhinderungspflege ungekürzt ausgezahlt.Daher empfehlen wir die Verhinderungspflege für maximal 8 Stunden am Tag zu beantragen. Die Verhinderungspflege ist damit ein sehr flexibles Instrument der Pflegeversicherung, wenn die betreuende und pflegende Person vorübergehend verhindert ist. Der Anspruch für maximal 42 Tage pro Kalenderjahr besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt hat und bei der Pflegekasse gemeldet ist oder bereits beider Begutachtung durch den MDK benannt wurde. Im Extremfall kann die Verhinderungspflege auch schon vor Ablauf der sechs Monate beantragt werden, wenn die Pflegebedürftigkeit schon vorher bestand. Hierfür wird eine ärztl. Bescheinigung benötigt. Der Pflegebedürftige muss zum Zeitpunkt der Verhinderung mind. in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Es können außerdem noch zusätzliche finanzielle Mittel aus dem Leistungsbeitrag der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege verwendet werden, wenn der Erstattungsbetrag der Verhinderungspfleg ein Höhe von 1.612 Euro ausgeschöpft ist. Diese Mittel können jedoch nur dann hinzukommen, wenn die Kurzzeitpflege in dem selben Kalender jahr noch nicht in Anspruch genommen worden ist. Aus dem Leistungsbeitrag der Kurzzeitpflege können dann zusätzlich 806 Euro für die Verhinderungspflege verwendet werden, d.h. insgesamt können für die Verhinderungspflege demzufolge maximal 2.418 Euro pro Kalenderjahr beansprucht werden. Wird die Verhinderungspflege von einer erwerbs mäßig tätigen Betreuungs-und Pflegekraft oder einem ambulanten Pflegedienst, oder durch entfernten Verwandte, die nicht mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2.Grade verwandt oder verschwägert sind, oder durch Nachbarn übernommen, beläuft sich die Leistung auf 1.612 Euro pro Jahr. Wird die Verhinderungspflege durch einen nahen Angehörigen nicht erwerbsmäßig sichergestellt, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegra des nicht überschreiten. Zusätzliche nachgewiesene Kosten wie Verdienstausfall oder Fahrkosten können von der Pflegekasseerstattet werden bis zu einer Höchstgrenze von 1.612 Euro (inklusive des bereits gezahlten anderthalbfachen Pflegegeldes). Während derVerhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen pro Jahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. TIPP: Verhinderungspfle gebraucht keine Begründung; es ist lediglich in dem Antrag anzugeben,dass die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist Man entscheidet dann für sich selbst, an welchen Tagen man eine Ersatzpflegebraucht.

Zusammenarbeit

Wir kennen und beobachten den Markt für Pflegehilfen seit vielen Jahren.
Auf Grund unserer Marktanalysen verhelfen wir Ihnen zu der für Sie am geeignetsten Pflegehilfe. Die Einbindung der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und auch der Betreuungskraft ist uns wichtig, denn es geht um die Gesundheit und Zufriedenheit aller Beteiligten.

Hier sehen Sie, wie unser Auswahl-Prozess funktioniert:

GemeinsamesZiel

Wir vermitteln qualifizierte und liebevolle Betreuungskräfte für Senioren, die zu Hause Unterstützung bei der Grundpflege und im Haushalt benötigen. Neben der fachlichen Eignung und der(sprachlichen) Verständigung ist die Chemie zwischen dem Kunden und der Betreuungskraft von großer Bedeutung. Nur wer gut miteinander klar kommt möchte auch miteinander wohnen. Um dies zu gewährleisten ist zu Beginn eine ausführliche Anamnese mittels unseres Betreuungsfragebogens notwendig. Später sind wir dann auf die Rückmeldungen des Kunden, der Angehörigen und der Betreuungskraft angewiesen, um Veränderungen oder eine vorausschauende Personalplanung vornehmen zu können.

Betreuungsfragebogen

Für eine vollständige Erfassung des individuellen Bedarfs, der zu vollbringenden Aufgaben, der örtlichen und räumlichen der kunde spezifischen Wünsche für eine Betreuungskraft finden Sie hier unseren Betreuungsfragebogen. Er dient als Grundlage für die Auswahl und die Empfehlung einer Betreuungskraft für die individuelle Situation. Bitte füllen Sie diesen Bogen so vollständig wie möglich aus und senden ihn uns zur Vorbereitung für einen Beratungstermin per E-Mail oder Post zurück.Wir werden den Bogen dann gemeinsam besprechen, ergänzen oder modifizieren.

Auswahl der Betreuungskraft

Anhand des uns vorliegenden Betreuungsfragebogens wird eine Personalempfehlung erarbeitet und vorgestellt. Diese Empfehlung beruht auf ausführlichen Interviews von geeigneten Betreuungskräften, die dem gewünschten Bedarfsprofil entsprechen.Dazu stehen wir in engem Kontakt mit unseren osteuropäischen Partnern. Mit Hilfe der Erfahrungen, die durch den Einsatz der ersten Betreuungskraft gemacht wird, kann die Personal suche für den Folgeeinsatz noch weiter konkretisiert werden, so dass sich die Passgenauigkeit von Einsatz zu Einsatz verbessert. Sollten auf diese Weise zwei Stammbetreuungskräfte ermittelt werden, sind die optimalen Voraussetzungen für einen reibungslosen und langfristigen Betreuungsverlauf gegeben.

IhreAuswahl und Anreise

Sie wählen aus den Profilen der Betreuungskräfte das Beste für sich aus. Ab da organisieren wir alles weitere wie Anreise und Zusammenkommen. Gemeinsam wird er Beginn bzw. das Anreise datum sowie die Art der Anreise bis vor die Haustür (Kleinbus, Zug, Flugzeug oder Reisebus) bestimmt.Gleiches gilt dann bei einem Personalwechsel für die Abreise.Selbstverständlich wird eine ausreichende Zeit für die Abstimmung der an- und abreisenden Betreuungskräfte vor Ort eingeplant.

Konstante Beratung während der Betreuungszeit

Wir garantieren Ihnen während des Betreuungsprozesses eine persönliche Beratung. Beginnend bei der Bedarfsermittlung - über die Auswahl der geeigneten Betreuungskraft -Organisation der An- und Abreisen bis hin zur Aufnahme von Reklamationen und Verbesserungsvorschlägen,Ermittlung finanzieller Entlastungsleistungen und Unterstützung bei Antragstellungen.

Rechtssicherheit

Unsere Betreuungskräfte arbeiten auf Basis der EU Entsenderichtlinie. Sie verfügen über die notwendige A1-Bescheinigung und sind kranken-,Haftpflicht- und unfallversichert (gem. Verordnung EG Nr. 883 /2004 des Europäischen Parlaments).

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SCHUMACHER Pflegehilfe

Standort

Am Burgweg 7
67551 Worms

Öffnungszeiten

Mo-Fr- 9:00 – 19:00 Uhr
Terminvereinbarungen sind auch per Mail möglich

Kontakt

+49 (0)6241 369 788
info@schumacher-betreuungsdienst.de

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